Nutzungsbedingungen für das ChemInfo-System und den damit verbundenen Services und Anwendungen

Stand Mai 2025


Haftungsausschluss

Die chemischen Stoffdaten von ChemInfo werden vom Umweltbundesamt und den beteiligten Bundesländern und Projektpartner*innen mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können wir für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Aktualität der dargestellten Daten keine Gewähr übernehmen. Für Schäden, welche sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, wird keine Haftung übernommen.


Nutzungsberechtigung

Die öffentlich zugänglichen Produkte (Online-Recherchen ChemInfo public, Arzneimittel in der Umwelt, Biozide in der Umwelt, ETOX: Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele) sowie die App „Chemie im Alltag“ dürfen von allen Interessierten frei genutzt werden. Eine kostenfreie Registrierung ist nur für diejenigen erforderlich, die die Dossier-Download- oder Feedback-Funktionen der Online-Recherchen nutzen wollen.

Alle anderen Produkte (ChemInfo intern, Gefahrstoffschnellauskunft, GSAapp, Schnittstellen, Datenbank-Exporte) unterliegen einer Zulassungspflicht und dürfen nur im Rahmen der Ausführung hoheitlicher oder schlicht hoheitlicher (Behörden-)Aufgaben oder im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit genutzt werden. Hierfür ist eine Registrierung über https://identity.chemikalieninfo.de/Registration/AddUser und anschließende Zulassungsprüfung durch berechtigte Administratorinnen oder Administratoren erforderlich.
Die Nutzung aller Produkte ist kostenlos.

Zugriff auf alle Produkte erhalten Mitarbeitende des Bundes sowie der an der Kooperation beteiligten Bundesländer.

Zurzeit sind die folgenden Bundesländer in der ChemInfo-Kooperation vertreten:
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Behörden oder Institutionen der Ländern

  • Länderbehörden, -verbände oder Institutionen
  • kommunale Behörden oder Institutionen
  • Bildungseinrichtungen wie Universitäten und Schulen (Personal)
  • Werkfeuerwehren

Die Nutzendenadministration wird durch die Länder gestellt und die Zulassung erfolgt nach Registrierungseingang durch die Länder.

Werkfeuerwehren

Werkfeuerwehren, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, dürfen die Dienste von ChemInfo ebenfalls nutzen. Alle Werkfeuerwehren, die in am Projekt beteiligten Bundesländern angesiedelt sind, müssen zur Freischaltung und Nutzung der Dienste und Anwendungen des ChemInfo-Systems einen nach jeweiligem Landesrecht gültigen Nachweis in Form eines Anerkennungsbescheids vorlegen.


Behörden und Dienststellen des Bundes

  • Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden, z. B.:
  • Bundeswehr
  • Deutscher Wetterdienst
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  • Bundespolizei (Hier existiert eine separate Instanz im Extranet)
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und die lokalen Dienststellen / Ortsverbände
  • Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft sowie der Fraunhofer-Gesellschaft
  • u. a.
Die Zulassung erfolgt durch das Umweltbundesamt (Geschäfts-/Koordinierungsstelle).

Dienststellen, die von Bund oder Ländern betreut werden

  • Feuerwehren, die über Bundesfahrzeuge (z.B. Dekon-P, CBRN-Erkunder) verfügen aus nicht an der Kooperation beteiligten Bundesländern
  • Bundesverbände der öffentlichen Feuerwehren
  • Oberfinanzdirektionen
  • Malteser-Orden
  • Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Roten Halbmond (ICRI)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • u.a.


Sofern keine Zulassung durch das zuständige Land erfolgt, wird die Zulassung durch den Bund durchgeführt.

GSAapp

Die GSAapp darf als einziges zulassungspflichtiges Produkt von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ausschließlich im Einsatzgeschehen in allen Bundesländern genutzt werden. Die Nutzung ist kostenfrei und die Zulassung erfolgt ausschließlich für Einsatzkräfte durch eine autorisierte Länder-Administration im jeweiligen Bundesland.


Nutzung

Die Nutzung der durch die Freischaltung zugreifbaren Anwendungen und Dienste ist nur im dienstlichen Umfeld und Einsatz (hoheitlicher und schlicht hoheitlicher Aufgaben) gestattet.
Um die Verwaltung der Nutzendenkonten durch die Administratoren zu ermöglichen, erfolgt einmal jährlich unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben eine Abfrage folgender Daten:

  • Postleitzahl, unter der ein Account registriert ist
  • letzte Anmeldung des Kontos
Sofern bei einzelnen Konten seit mehr als 12 Monaten keine Anmeldung erfolgt ist, behalten sich die Administrator*innen vor, die zugehörigen Nutzer*innen per E-Mail zu kontaktieren. Im Sinne der Datenschutzerklärung werden nicht mehr erreichbare Accounts gelöscht.

Einzel- vs. Gruppenaccount

Es steht Ihnen frei, individuelle Nutzendenaccounts anzulegen oder für eine Organisationseinheit einen gemeinsamen Account zu verwenden. Gemeinsam verwendete Accounts sollten durch die Wahl des Anmeldenamens und den Einsatz einer generischen E-Mail-Adresse, auf die alle Nutzenden Zugriff haben, von einem Einzelaccount abgegrenzt sein. Gruppenaccounts können von beliebig vielen Nutzenden gleichzeitig verwendet werden. Sofern möglich, ist in jedem Fall die Nutzung einer dienstlichen/offiziellen E-Mail-Adresse vorzuziehen. Technisch sind beide Formen des Zugangs (Einzel-/Gruppenaccount) identisch, aber Folgendes sollte man dabei beachten:
  • Die Weitergabe / das Teilen persönlicher Daten ist bedenklich
  • Sollte eine persönliche E-Mail-Adresse genutzt werden, aber der Account von unterschiedlichen Personen, so ist es z.B. im Falle des Passwort-Wechsels nur dem/der Inhabenden des E-Mail-Accounts möglich, diesen durchzuführen (Bei der Funktion Passwort vergessen ist der Account so lange nicht nutzbar, bis ein neues Kennwort gesetzt wurde)
  • bei Ausscheiden des/der Inhabenden der E-Mail-Adresse aus dem aktiven Dienst ist der gesamte Account nicht mehr für Benachrichtigungen durch uns erreichbar
  • Daher sollte bei einem Gruppen-Account die Nutzerkennung entsprechend unpersönlich und die E-Mail-Adresse von allen zugänglich sein


Demozugang

Dies sind Accounts zum Kennenlernen des Systems, sie sind nur 4 Wochen gültig und werden automatisch wieder gesperrt. Nach Ablauf der 4 Wochen kann der Account durch uns manuell wieder freigeschaltet werden, wenn eine Nutzungsberechtigung vorliegt.
Ein Update der GSAapp und somit die Nutzung des Gesamtdatenbestandes ist mit einem Demozugang auf Grund der Datenlizenzsierung nicht möglich.

Dieses Dokument ist eine Handlungsempfehlung, kann nicht vollständig sein und wird dementsprechend bei Bedarf aktualisiert.