Erklärung zur Barrierefreiheit der App "Chemie im Alltag"


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App "Chemie im Alltag", kurz CiA-App. Die CiA-App ist ein Teilprodukt des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder, kurz: ChemInfo, mit Geschäftsstelle im Umweltbundesamt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere App barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2023 durchgeführten externen Prüfung und Bewertung. Aufgrund der Prüfergebnisse und anschließender Anpassungen ist die App mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar.

Folgende Barrieren sind noch bekannt

  • Die Vorschläge innerhalb der ausgeklappten Liste, die während der Eingabe eines Begriffs im Suchfeld angezeigt wird, kann nicht mithilfe des Screenreaders angesteuert werden. Für Screenreader-Nutzer ist der Abruf der Vorschläge nicht möglich.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung 

Diese Erklärung wurde am 14.01.2025 erstellt.


Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Über das Online-Formular "Barriere melden" können Sie sich an das Umweltbundesamt wenden. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Nachricht wird dann von der Internetredaktion des Umweltbundesamtes bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.

Kontaktangaben der Internetredaktion:

Umweltbundesamt
Referat PB 2, Internetredaktion
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
E-Mail: internetredaktion@uba.de


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de und in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter
www.schlichtungsstelle-bgg.de.


Herausgeber

ChemInfo Geschäftsstelle
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